“SchülerVZ” nicht als Markenname geschützt?
Von Michel am 5. März 2008 um 11:50
Die Betreiber der Website bewerberVZ haben beim Deutschen Patent und Markenamt die Löschung der Marken “SchülerVZ” und “MeinVZ” beantragt. StudiVZ kann nicht gelöscht werden, da kein Markenschutz beantragt wurde. Grund dafür ist, das bewerberVZ von studiVZ Ltd. abgemanhnt wurde. In der Pressemitteilung heist es:
Tweet this | Zeig das deinen Freunden im StudiVZ, SchülerVZ oder MeinVZSollte die Marke „schülerVZ“ im DPMA gelöscht werden, so können auch alle anderen abgemahnten Sitebetreiber Hoffnung schöpfen, Ihre alten Domain-Namen weiter verwenden zu dürfen.
studiVZ ltd. hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Sitebetreiber abgemahnt, die in Ihrem Domain-Namen das Kürzel des Wortes ‚Verzeichnis’ – kurz ‚VZ’ tragen.
Einen Kommentar hinterlassen
Durch das Absenden des Kommentars erklärst du dich mit unseren Kommentarrichtlinen einverstanden








Kommentare
Noch keine Kommentare.