Wir lesen die AGB von Facebook

Von Michel am 3 April, 2008 | Featured | studiVZ | Tags : , , , , , , , , , , ,

In letzter Zeit haben sich immer wieder Leute über die angeblich so bösen und gemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StudiVZ aufgeregt. Doch das ist garnichts, gegen die Highlights, die uns Facebook bietet, wenn man die dortigen Nutzungsbedingungen liest. Beste Unterhaltung wünscht euch mehrblog.net.

Gleich zu Beginn macht Facebook darauf aufmerksam, das die Deutsche Version nicht bindend ist und nur zur Information dient, man aber der Englischen Version zustimmt, die auch als einzige bindend ist. Auch wird gesagt, das man durch die Nutzung automatisch neuen Nutzungbedingungen zustimmt, anders als bei StudiVZ, das einen per Mail darüber informiert und wo man explizit zustimmen muss. Zum Vergleich:

StudiVZ (10.1.2)   Facebook (Einleitung)
10.1.2: Sonstige geänderte, nicht von Ziffer 10.1.1 erfasste Bestimmungen werden dem Nutzer per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. studiVZ verpflichtet sich, den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hinzuweisen.   Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile dieser Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne besondere Mitteilung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. In einem solchen Fall werden wir die an diesen Nutzungsbedingungen vorgenommenen Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen und im oberen Teil dieser Seite das Datum der letzten Überarbeitung dieser Bedingungen vermerken. Wenn du nach einer solchen Änderung den Service bzw. die Site weiterhin nutzt, ist dies gleichbedeutend mit der Annahme der neuen Nutzungsbedingungen. Wenn du mit diesen oder zukünftigen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, darfst du den Service und die Site weder aufrufen noch nutzen. Du bist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig die Site dahin gehend zu überprüfen, ob es Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gegeben hat.

Ein echtes Highlight. Oder? Facebook könnte also jederzeit den Dienst kostenpflichtig machen, ohne die Nutzer darüber zu informieren und könnte ihnen dann irgendwann, wenn sie die Seite besucht ahben eine Rechnung schicken.

Im nächsten Punkt (”Teilnahmeberechtigung”) erklärt Facebook, dass man mindestens 18 Jahr alt sein muss oder über 13 Jahre, wenn man studiert oder eine weiterführende Schule besucht. Außerdem sichert der Nutzer zu, dass er sich an alle Vereinbarungen halten wird. StudiVZ hat eine einfachere Regelung und schreibt einfach nur

Minderjährigen ist die Teilnahme am studiVZ-Netzwerk untersagt.

Der nächste Punkt bei Facebook ist nicht übersetzt und so formuliert, das ich ihn nicht verstehe. Dabei hilft aber Google Translate:

Im Hinblick auf Ihre Nutzung der Site stimmen Sie zu, dass (a) sorgt für genaue, aktuelle und vollständige Informationen über Sie als möglicherweise aufgefordert, durch eine Anmeldeformulare auf der Website ( “Registration Data”), (b) die Aufrechterhaltung der Sicherheit Ihrer Passwort und Identifizierung, (c) aufrechtzuerhalten und zu aktualisieren prompt die Registrierungsdaten und alle anderen Informationen, die Sie an das Unternehmen, um deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit; und (d) die volle Verantwortung für alle Nutzung Ihres Kontos und für irgendwelche Aktionen dass statt mit Ihrem Konto.

StudiVZ verlangt zwar nicht die Daten vollständig zu halten, dafür aber in Punkt 5.5, diese immer auszudrucken:

Der Nutzer ist dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Informationen, die über das studiVZ-Netzwerk einsehbar und von studiVZ gespeichert werden (z.B. Mitteilungen innerhalb des Nachrichtendienstes), nach dem Stand der Technik zu sichern. Es obliegt dem Nutzer daher, wichtige Informationen auf geeigneten Medien – am besten zum Ende einer jeden Nutzung des studiVZ-Netzwerkes – abzuspeichern und/oder auszudrucken, so dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die Daten auch unabhängig vom studiVZ-Netzwerk möglich ist.

Es folgt in den Facebook Nutzungsbedingungen eine Belehrung über Urheberrecht, die das übliche enthält: Alle Sachen sind Eigentum von Facebook, seiner Nutzer oder seiner Lizenzgeber und dürfen ohne Zustimmung des Urhebers oder Lizenzinhabers nicht verwendet werden. Der Nutzer erhält die eingeschränkte Lizenz alles anzuschauen, aber nicht zu kopieren.

Im nächsten Punkt wird nocheinmal gesagt, dass verschiedene Marken Eigentum von Facebook sind, darunter auch 32665, facebook, the facebook, facebookhigh, fbook, poke, the wall. StudiVZ hat sowas garnicht nötig, da “StudiVZ” nicht als Marke eingetragen ist und alles andere über die Schöpfungshöhe abgesichert ist.

Es folgt bei Facebook eine Erklärung, dass man verstanden hat, was man alles nicht machen darf. Das entspricht etwa dem StudiVZ Verhaltenskodex und ist viel zu lang um es hier zu wiederholen.

Jetzt wird es ers richtig interessant: “Auf der Site geposteter Benutzerinhalt”. Das riecht doch förmlich nach Skandal und sowas in die Richtung kommt dann auch. Alles fängt ganz harmlos an, damit, dass man der Rechteinhaber sein muss, von allem was man veröffentlicht. Außerdem behält sich Facebook das recht vor, alle Inhalte zu löschen:

Du hast verstanden und erklärst dich auch damit einverstanden, dass das Unternehmen [Facebook, Anm.d.Red.] berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Site zu überprüfen und nach eigenem Ermessen, ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen Inhalte der Site oder Benutzerinhalte zu löschen bzw. zu entfernen. Dies schließt Benutzerinhalte ein, die nach alleiniger Beurteilung durch das Unternehmen gegen diese Vereinbarung oder den Facebook-Verhaltenskodex verstoßen oder die als anstößig oder illegal betrachtet werden könnten oder die die Rechte Dritter verletzen, Dritten schaden oder die Sicherheit Dritter bedrohen könnten.

Nach einem Absatz kommt das absolute Highlight. Erst wird erklärt, dass man den Inhalt speicher dürfe und dann aber:

Mit dem Posten von Benutzerinhalt auf einem beliebigen Teil der Site erteilst du dem Unternehmen automatisch eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz (mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen) für das Verwenden, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Darstellen, Umformatieren, Übersetzen, Anfertigen von Auszügen (vollständig oder teilweise) und Weitergeben solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit der Site oder mit dem Marketing für die Site, für das Erstellen abgeleiteter Werke oder die Einarbeitung solcher Benutzerinhalte in andere Werke und für das Vergeben und Autorisieren von Unterlizenzen zu Vorstehendem.

Das ist doch etwas, das wir schon immer wollen. Würde StudiVZ sowas machen, müsste die Bildzeitung garnicht mehr die Bilder klauen, sondern könnte sie direkt bei StudiVZ kaufen. Aber StudiVZ kommt ganz ohne eine solche Richtlinie aus, behält sich aber auch vor, die Inhalte zu entfernen.

Es geht weiter mit den Informationen zum Mobilen Facebook. Dort gibt es nicht besonderes. Facebook erklärt nur, das für die Nutzung gebühren anfallen können. Außerdem darf Facebook die Telefonnummer Speichern und Ändern. Da StudiVZ keine Mobile Version hat, gibt es auch keine Entsprechung bei StudiVZ.

Also nächstes folgt eine Erklärung zum Urheberrecht und das Facebook Accounts sperrt, wenn Urheberrechte verletzt werden, also alles ganz normal wie bei StudiVZ. Jetzt kommt nur noch Sachen zun den Apps und das dadurch Daten freigegeben werden können. Es folgt ußerdem ein Hinweiß auf gesonderte Bedingungen für den Facebook Marktplatz. Außerdem erfolgt die Nutzung von Platzformanwendungen über das Facebook API auf eigene Gefahr, was man Facebook aber nicht übel nehmen kann, da Facebook die Plattformanawedungen nicht kontrolliert unn jeder welche erstellen kann. Die gleichen Sachen gelten auch für Spezielle seiten in Facebook.

Facebook erklärt jetzt das Targeting, also zielgerichtete Werbung, erlaubt ist, was bei StudiVZ auch der Fall ist.

Facebook erklärt weiterhin, das man keine Streitigkeiten zwischen den Nutzern schlichtet, den in den USA geltenden Gesetzen zum Datenschutz folgt (Gibt es in den USA Datenschutz?) und nie Haftet, um gleich einen Abschnitt später zu sagen, dass wenn man Facebook bezahlt hat eine Haftung bis zu der gezahlten Summe aber Maximal 1000$ möglich ist.

Es folgt eine das Facebook den Vertrag jederzeit beenden kann, was geschieht wenn man gegen irgendetwas verstößt oder Facebook der Meinung ist, das man nicht berechtigt sei die Plattform zu nutzen, egal ob das stimmt oder nicht. Dann folgt noch etwas ganz besonderes:

Wenn wir eine Information über den Tod eines Benutzers erhalten, werden wir, obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind, das Konto des betreffenden Benutzers für einen von uns definierten Zeitraum in einem speziellen Gedenkstatus aktiv lassen, um anderen Benutzern die Möglichkeit zur Abgabe und Einsichtnahme von Kommentaren zu geben.

Das hat mich echt gewundert und bei StudiVZ habe ich sowas nicht gefunden.

Jetzt folgen bei Facebook nur noch die üblichen Vertragssachen wie Gerichtsstand und Grundlagen, also nichts interessantes.

Also man kann sagen StudiVZ ist im Vergleich zu Facebook garnicht so schlimm

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Trackbacks & Pingbacks

Kommentare
Kommentar von Simon
am 13. Juli 2008

Ist halt Facebook. Die sind echt evil!

Kommentar von gastarbeiter
am 15. Juli 2008

Die AGB`s beider Anbieter kann man auslegen wie man will, es liegt immer im Auge des Betrachters. Facebook selbst bietet viel mehr Einstellmöglichkeiten um seine Privatsphäre zu schützen, als StudiVZ. Von Innovationen ganz zu Schweigen, StudiVZ bleibt ne Kopie von Facebook. Außerdem weis doch jeder, das die Fotos usw. von den Anbietern weiter genutzt werden können, wenn ich manche online Bilder sehen, scheint das keinem User so wirklich zu interessieren. AGB`s lesen die wenigsten User, wenn überhaupt dann nur ansatzweise durch! Man sollte sich immer bewusst sein, gerade in Sozialen Netzwerken, egal welches, was man von sich online stellt.

Kommentar von MR
am 15. Juli 2008

Warum schreibt ihr fast nur noch über StudiVZ? Das ist voll schade.

Kommentar von Gunter
am 15. Juli 2008

Da die Redakteure dieser Seite anscheinend nicht fähig sind englisch zu lesen (siehe :”nicht übersetzt und so formuliert, das ich ihn nicht verstehe”) und deswegen auch die Original-Facebook.AGBs nicht vollständig beurteilen können, finde ich diese Kritik sehr anmaßend.

Kommentar von Tanja
am 16. Juli 2008

@Gunter: Hast du dir den Englischen abschnitt mal angeschaut? Das ist ein Juristenenglisch, dass viele Muttersprachler nichtmal verstehen.

Und wenn sowas dann in Nutzungsbedingungen für Deutsche Nutzer vorkommt, ist dass mehr als unverschämt, denn die wenigsten werden das verstehen können. Allein das ist schon einen Skandal wert.

Kommentar von stadtjunge
am 19. Juli 2008

Schlecht recherchiert. Die Marke StudiVZ wurde bereits 2006 beim dpma registriert und im April 2008 aktualisiert.

Was facebook angeht. Ich hätte mich dort schon längst registriert. Aber da mir die Datensammelwut momentan so auf den Senkel geht und man seinen Account nur stilllegen, aber nicht löschen kann, werde ich diese Community meiden.

Kommentar von Michel
am 19. Juli 2008

Nein, Marke StudiVZ war am 3. April noch nicht veröffentlicht, als dieser Artikel geschrieben wurde. Die Anmeldung wurde bis dahin nicht gültig.

Kommentar von Tina
am 19. Oktober 2008

Ich finde Facebook viel besser als StudiVZ, AGB hin oder AGB her! Ist doch alles egal, die Firmen halten sich ja eh nicht an das!

Kommentar von Martin
am 19. Oktober 2008

@Tina: Die AGB sind ein ganz normaler Vertrag zwischen dir und dem Unternehmen. Wenn die sich nicht daran halten, kannst du das einklagen und Facebook ist schon schwierig mit den vielen Rechten, die sie an deinen Inhalten erlangen.

Kommentar von Tina
am 19. Oktober 2008

Na und? Die Facebook AGB sind auch nicht schlimmer als die von StudiVZ - Wer will den schon meine Fotos kaufen? Und was wil Facebook damit machen?

Kommentar von Simon
am 19. Oktober 2008

Die wirkliche Frage ist, ob die Facebook AGB überhaupt so gelten.

Kommentar von Cindy
am 9. November 2008

ich komme aus gb und kann daher sehr gut english, und muss sagen, dass tanja da oben absolut recht hat. Ich musste meinen bruder fragen, weil ich den jura-english teil nicht verstanden habe (der studiert Jura) und das ist echt das grausamste english, dass ich kenne. wie ein gesetzes text, den keiner verstehen soll.

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