Inhaltsübersicht zur Klageschrift

Von Michel am 28 Juli, 2008 | Facebook vs. StudiVZ | Specials | Tags : , , , , ,

Da sich wahrscheinlich viele von euch die Klageschrift von StudiVZ gegen Facebook anschauen werden, haben wir hier ein kleines Inhaltsverzeichnis Vorbereitet. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die Seite im PDF (nicht auf Seitenzahlen, die auf den Seiten abgebildet sind).

1 Deckblatt (Kontaktinformationen etc.)
2 Was ist Facebook, Was ist StudiVZ, Was ist Holtzbrinck
4 Beschreibung von Facebook mit allen Funktionen
6 Facebooks AGBs (”Term of Service”)
8 Warum StudiVZ eine Facebook-Kopie ist. (Beweise von Spiegel Online, die URL in der Anklageschrifft gibt es nicht mehr)
11 Definition von Gruscheln (Dabei behauptet StudiVZ nicht zu wissen, was Gruscheln ist)
13 Verstöße gegen den “Computer Fraud and Abuse Act”
14 Verstöße gegen den “California Penal Code” Abschnitt 502
21 Facebook Beispielprofil
24 Facebook “Term of Use” April 2004
29 Facebook “Term of Use”, Juni 2005 
34 Facebook “Term of Use”, Januar 2006
39 Facebook “Term of Use”, Dezember 2006
47 Facebook “Term of Use” Aktuell
62 Login Felder von Facebook
64 Ein Profil in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
66 Ein Profil auf Facebook
68 Datenschutz Bestimmungen der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN” (Eine Seite)
70 Datenschutzbestimmungen bei Facebook (5 Seiten)
76 Personensuche in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
78 Personensuche bei Facebook
80 Gruppe in der Spanischen StudiVZ Version ”estudiLN”
84 Dieses Bild:
 
86 Ein TechCrunch Artikel
89 Noch ein Artikel (Ohne Quellenangabe)
90 Nochmal TechCrunch inklusive Pingbacks
96 Ein Blogpost zu der “Völkischer Beobachter” Geschichte
98 Eine ausführliche Zusammenfassung anderer Blogposts
111 Ein Deutscher Blogpost von unfehlbar

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Kommentare
Kommentar von JakobD
am 1. August 2008

passiert da irgendwas?

Kommentar von Michel
am 2. August 2008

Also, jetzt wurde am 22. der Fall einem Richter zugeteilt, der ersteinmal feststellen muss, ob das Gericht überhaupt zuständig ist. Irgendwann wird dann eine Anhörung angesetzt, die sehr lange dauern kann (Da gibt es dann Gutachter und sowas). Danach wird die Jury bestimmt und erst dann kommt es zur Hauptverhandlung. Zwischen jedem der Punkte können Monate oder Jahre vergehen, wenn die Anwälte immer fleißig Vertagungen beantragen oder sowas machen.

Kommentar von Florian S.
am 4. August 2008

StudiVZ wurde schon wieder Nageklagt und zwar von BoerseVZ, aufgrund der immernoch andauernden Abmahnungen gegen Domains die ein VZ in der Domain haben

Kommentar von Sim
am 6. August 2008

irgendwie nicht so intelligent von facebook jetzt ein neues design einzubauen?!
der vergleich studivz/facebook mit der design-ähnlichkeit hinkt jetzt.
also kann auch niemand mehr einfach denken die wären gleich und sicherheitslücken von studivz auch bei fb vermuten.

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