Das könnte interessant werden!

Von Michel am 28 August, 2008 | Meldungen | Off Topic | Tags : , , , ,

Ob die Inhaber von anwaelte-vz.de wissen was ihnen mit der Domain quasi automatisch blüht? Wahrscheinlich schon und wenn die StudiVZ-Abmahn-Maschienerie planmäßig anspringt, bekommen die Anwälte bald Post. Was wiederum interessant werden könnte, schließlich heißen die Anwälte Vogel & Zahn. Hoffentlich können wir uns auf einen interessanten Prozess rund ums Markenrecht freuen…

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Kommentare
Comment von Oliver P
am 28. August 2008

lol, ein klarer richtungswies: man kann nicht einfach zwei buchstaben, bzw. eine deutsche abkürzung einfach komplett für sich beanspruchen, tja, mal sehn was sich studiVZ ltd da trauen wird :D:D^^

Comment von Martin
am 28. August 2008

Es gibt doch mittlerweile zig VZ’s, die nicht abgemahnt wurden, bzw. bei denen die Abmahnung vor Gericht gescheitert ist, oder täusche ich mich?

Comment von Oliver
am 29. August 2008

Sie wären ja auch schön blöd, wenn Sie Anwälte abmahnen. Die Können sich einen Prozess leisten, weil sie ja keinen Anwalt bezahlen müssen. (Und dann kann es passieren, das SchülerVZ als Marke gelöscht wird)

Comment von Oli
am 31. August 2008

http://www.olivz.de

*muhahaah*

Comment von Chris
am 1. September 2008

1. schön vom law-blog übernommen :D
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/28/anwaelte-vz/

2. ich glaub nicht dass die alle abmahnen. das wäre ziemlich viel arbeit. und der widerstand ist ja auch recht groß. viele verbraucherzentralen (z.b. http://www.vz-nrw.de) haben auch “vz” in der domain. gegen solche anbieter kommt studiVZ niemals an.

3. ich verstehe nicht warum die sich so auf das “vz” eingeschossen haben. klar, es prägt sich schnell in den köpfen ein - doch vielleicht sollte studivz mal daran denken, dass ohne studivz und schülervz niemals andere portale “vz” an die domain gehängt hätten. die meisten leute, die sich “vz”-portale merken können sind ohnehin in studivz/schülervz. insofern stellt dies kein problem da.

4. dass studivz der meinung sein kann, dass abwertende namen wie z.b. fi**enVZ ihre portale studivz und schülervz in ein schlechtes licht rückt könnte ich noch unter umständen verstehen (wobei es andere anbieter sind aber egal), doch weshalb wird z.b. erstivz oder börsevz abgemahnt? ich erkenne da keine logik bei.

darüber sollte oliver in seinem nächsten interview mal ausführlich was zu sagen :D

Comment von Michael P.
am 16. Dezember 2008

unwahrscheinlich…
die bekommen sicher auch bald post

Comment von Michael P.
am 16. Dezember 2008

halb mal nach gegooglet…
evtl bekommen sie doch zumidnest eine “duldung”

mal abwarten

Comment von Mark
am 16. Dezember 2008

ja denke ich auch obwohl ich die ide eines schülerVZ radios garnicht schlecht finde. Wenn ich mal ins téam schaue sind es zu 90 % nur schüler im team

Comment von Michael P.
am 17. Dezember 2008

hab nachgefragt..

das hganze ist ein “schülerverzeichnis-radio” und die haben garnichts mit svz zutun, sondern wollen nur ins fernsehen damit ihre Seite berühmt wird, weil svz nichts gegen die Sagen kann

Comment von Mark
am 17. Dezember 2008

doch können die die haben Makenrechte

Comment von Michael P.
am 18. Dezember 2008

aber nicht auf den namen “schülerverzeichnis-radio” sondern nur auf schülerVZ

ich finds auch nicht ok so…

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